Finanzordnung

der Kleingartenanlage „Hinter dem Mühlenteich“ der Hansestadt Wismar e.V

Grundsätzlich ist der ganze Zahlungsverkehr des Vereins bargeldlos abzuwickeln. Zu diesem Zweck hat der Verein ein Konto bei der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest KGA“ Hinter dem Mühlenteich“ der Hansestadt Wismar e.V. DE 26 140 510 00 12 0000 1164 eingerichtet, auf das alle Ein-und Auszahlungen sowie Vorauszahlungen für Strom und Wasser sowie sonstige Kosten und Gebühren zu tätigen sind.

Kontovollmacht haben zwei Vorstandsmitglieder und eine vom Vorstand laut Beschluss der Vorstandssitzung bevollmächtigte Person (Kassenwart). Die vom Vorstand beauftragte Person tätigt den gesamten Zahlungsverkehr, sie ist dem Vorstand bzw. dem Finanz- und Vermögensverwalter monatlich abrechnungspflichtig.

Sollten Bedenken gegenüber der Person aufkommen kann der Vorstand jederzeit die Vollmacht widerrufen.

Grundlage des Finanzwesens des Vereins bildet der jährliche vom Vorstand zu erstellende Finanzplan. Buchungen und sonstige Aufzeichnungen zum Zahlungsverkehr müssen vollständig, richtig, nach der Zeitfolge und geordnet vom Rechnungsführer vorgenommen werden. Buchungsbelege sind fortlaufend zu nummerieren und aufzubewahren. Für alle vom Verein vorgenommenen Buchungen müssen Belege vorhanden sein.

Buchführungen sind 10 Jahre, Belege sind 6 Jahre, sonstige Aufzeichnungen 3 Jahre aufzubewahren. Kontoauszüge werden ausschließlich vom Kassenwart geführt und von ihm mindestens 6 Jahre aufbewahrt.

Maßnahmen die Einzahlungen bzw. Auszahlungen auf das Vereinskonto zum Ziel haben, sind mit entsprechenden Kontrollfristen in Kopie dem Kassenwart zuzuleiten. Für erforderliche Zahlungssummen ab 2.000,00€ bezüglich von Investition, Reparatur und Instandsetzung bedarf es der Zustimmung der Mitglieder.

Da der Verein als Verwalter gegenüber den Rechnungsstellen (KREISVERBAND, STADTWERKE, FINANZAMT etc.) rnit fristgerechter Zahlung aller zu leistenden Beträge in Vorkasse gehen muss, entstehen ihm bei Zahlungsverzug von Mitgliedern zusätzliche Aufwandskosten. Deshalb werden den zahlungssäumigen Mitgliedern/ Pächtern zusätzlich zu den Forderungen pauschal für das Mahnwesen Kosten auferlegt. Kommt ein Mitglied / Pächter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist ihm nach Ablauf der bestehenden Zahlungsfrist eine Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist von 14 Tagen (Datum konkret festlegen) zuzusenden.

Die erste Mahnung wird zurzeit vom Kreisverband mit einer Auferlegung von Verzugskosten erstellt und verschickt. Die zweite Mahnung wird vom Verein mit Verzugskosten erstellt und mit Nachweis per Einwurf-Einschreiben verschickt.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben zu den Ableseterminen (Energie und Wasserverbrauch) sowie zu dem Termin der Wasserversorgung zum Saisonstart, Termine zu Kontrollmaßnahmen zwecks ordnungsgemäßer Funktionalität der Wasser -und Stromleitungen und vom Vorstand angesagte Termine für Kontrollmaßnahmen der behördlich angeordneten Auflagen, wird dem Mitglied ein zusätzlicher Leistungsaufwand in Rechnung gestellt.

Die Mitglieder zahlen jährlich Mitgliedsbeitrag, Beitrag Unfallversicherung, Beitrag Haftpflichtversicherung, Beitrag Landesverband, Beitrag Kreisverband, Ersatzleistung für nichterbrachte Gemeinschaftsarbeit.

Diese Beträge werden gemäß Verwaltungsvereinbarung vom Kreisverband zum 25.01. des jeweiligen Jahres mit der Jahrespachtrechnung eingefordert. Weiterhin werden in der Jahrespachtrechnung die Umlagen für die Pacht der Wege und Grünflächen, sowie die Differenzen im Wasser und Stromverbrauch gefordert.

Auf der Mitgliederversammlung vom 19.03.2016 wurde eine Vorauszahlung für Wasser und Strom beschlossen. Mitglieder die keine Vorauszahlung leisten und mit der Jahrespachtrechnung im Verzug sind können gegen Gebühr von den Versorgungsleitungen getrennt werden. Erst nach Zahlung aller geforderten Gebühren entscheidet der Vorstand wann ein Anschluss gegen Gebühr erfolgt. Das Mitglied ermächtigt den Vorstand alle seine Kosten die sich aus der Satzung und den

Ordnungen ergeben mit seiner Abschlagszahlung zu verrechnen. Zuviel gezahlte Beträge werden dem betreffenden Mitglied auf Wunsch auf das von ihm angegebene Konto erstattet, bzw. mit der Rechnungslegung des nächsten Jahres verrechnet.

Offene Beträge können in der nächsten Rechnungsstellung nachgefordert werden. Das Mitglied ist nicht berechtigt Guthaben beim Verein mit der Jahrespacht/Beitragsrechnung vom Kreisverband eigenmächtig zu verrechnen.

Pächter die, ohne Mitgliedschaft im Verein eine Parzelle in der KGA „Hinter dem Mühlenteich“ weiter bewirtschaften, haben eine jährliche Verwaltungsgebühr bis zum 25.01. des jeweiligen Jahres auf das Konto des Vereins zu zahlen, die Höhe ist in der Gebührenordnung geregelt. Gelder die der Kreisverband erhebt sind zusätzlich zu zahlen.

Änderung des Namens oder der Wohnanschrift sind unverzüglich mitzuteilen.Wurde dieses nicht beachtet, gilt der versuchte Postzugang bei der letzten bekannten Adresse als zugestellt. Der Verein ist berechtigt gegen Gebühr Auskunft beim Einwohnermeldeamt einzuholen.

Schlussbestimmung

Die Finanzordnung ist Bestandteil der Satzung und wurde in dieser Fassung von der Mitgliederversammlung am 11.03.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 beschlossen.

Beitrags-/Gebührenordnung

Die Gebührenordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung und wird in der jeweils gültigen Fassung für jeden ersichtlich im Schaukasten am Vereinsbüro ausgehängt. Änderungen die den Verein betreffen können nur auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung beschlossen werden, sie ist für alle Kleingärtner der Anlage bindend.

Mitgliedsbeitrag Landesverband4,00 €
Mitgliedsbeitrag Kreisverband8,00 €
Mitgliedsbeitrag Verein20,00 €
Verwaltungsgebühr für Pächter ohne Mitgliedschaft20,00 €
Mitgliedsbeitrag ohne Pachtverhältnis20,00 €
Vereinshaftpflichtversicherung0,40 €
Vereinsunfallversicherung3,00 €
Laubenversicherung (freiwillig über den Kreisverband möglich) 
Pacht pro m²0,072 €
Grundsteuer A (Grund und Boden) anteilig je Parzelle Messbetrag 276,71€ x Hebesatz 310 v.H. 
Verwaltungspauschale Kreisverband1,00 €
Anteilige Wege-/Gemeinschaftsflächen m²0,072 €
Bearbeitungsgebühr Bauanträge5,00 €
Abwesenheit bei Terminen25,00 €
kein Erhalt der Zählerstände für Jahresabrechnung je Pos.50,00 €
Sperrung von E-Anschlüssen bei Zahlungsverzug50,00 €
Aufhebung der Sperrung25,00 €
Schwarzabnahme Strom oder Wasser je25,00 €
Wasser abstellen bei Zahlungsverzug50,00 €
Aufhebung der Sperre50,00 €
Gemeinnützige Arbeit (Stunde)10,00 €
Umlagen Strom2,50 €
Umlagen Wasser2,50 €
Sonderkosten Strom1,80 €
Aufnahmegebühr (Verein)20,00 €
Umschreibungsgebühr (Kreisverband)30,00 €
Schrankenschlüssel 
– für Sonderfahrt in Kleingartenanlage mit PKW3,00 €
– für Sonderfahrt grösser PKW7,50 €
– für Mitglieder mit Behinderung (Jahresgebühr)7,00 €
Ausleihgebühr 
– Zelt10,00 €
– Sitzgarnitur2,50 €
Gebühr für Schätzung je nach Aufwand ab30,00 €
Auskunft beim Einwohnermeldeamt (Adressermittlung)15,00 €
Zahlungserinnerung0,00 €
1.Mahnung für Kreisverband10,00 €
2.Mahnung Betrag für Verein10,00 €

Alle weiteren Kosten (Rechtsanwalt,Zwangsvollstreckung usw.) gehen zu Lasten des Pächters. Die Kosten für Wasser und Strom werden durch den Anbieter vorgegeben.

Schlussbestimmung

Die Gebührenordnung wurde in dieser Fassung von der Mitgliederversammlung am 11.03.2017

rückwirkend zum 01.01.2017 beschlossen.

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